Ferienhaus Vermietung und Steuern -was gibt es Neues?
Was muss versteuert werden, wieviel Steuern fallen an, was riskiere ich wenn ich nicht deklariere?
Die möblierte Vermietung von Ferienhäusern und – Wohnungen, z.B. über Airbnb, ist weit verbreitet, aber oft werden diese Einkünfte in Frankreich von nicht Ansässigen nicht angegeben, entweder aus Unwissenheit oder weil die Beträge als zu gering angesehen werden. Bis vor kurzem meldete Airbnb die Mieteinnahmen nicht systematisch an die Steuerbehörden, aber dies ist nicht mehr der Fall. Dasselbe gilt für andere Websites wie BOOKING oder ABRITEL, HOMEAWAY etc. Wir können Ihnen daher nur raten, Ihre Mieteinnahmen ordnungsgemäß zu deklarieren, da diese im Land der Immobilie steuerpflichtig sind.

Bis zum Haushaltsgesetz 2024 gab es zwei verschiedene Situationen:
Wenn die Mieteinnahmen weniger als 77.700 € betrugen, konnten sie als "micro BIC" deklariert werden.
Wenn die Mieteinnahmen mehr als 77.700 € betrugen, musste die Erklärung dem "régime réel" unterliegen, d.h. einer tatsächlichen Bilanz mit Abzug der tatsächlichen Kosten und anschließender Besteuerung der Gewinne nach dem Steuertarif.
Die Steuerregelung “micro BIC”, die ein echtes Steuerschlupfloch darstellte, berechtigte zu einem automatischen Abzug von 50%, während der Restbetrag den Sozialabgaben in Höhe von 17,2% und gegebenenfalls der Einkommensteuer nach dem Steuertarif unterworfen wurde.
Mit dem Haushaltsgesetz für 2024 wurde der Schwellenwert für die Inanspruchnahme des “micro BIC”-Systems auf 15.000 € gesenkt, über diesem Schwellenwert unterliegt der Steuerpflichtige automatisch dem „regime réel“ und muss daher eine Buchhaltung mit Belegen für die entstandenen Ausgaben führen.
Das Haushaltsgesetz für 2024 senkt außerdem den Pauschalabschlag im “micro BIC”-System von 50% auf 30% und passt sich damit dem Steuersystem für die Vermietung von Wohnraum an.
Dies ist umso problematischer, als dies für Einkünfte aus dem Jahr 2023 gilt, die im Mai 2024 zu versteuern sind, und die Steuerzahler sicherlich nicht darauf geachtet haben, Belege aufzubewahren und eine Buchhaltung zu führen, da sie davon ausgingen, dass sie dem „micro BIC“ und dem Abschlag von 50% unterliegen. Die Regierung kündigt an, dass diese Reform für 2023 korrigiert werden soll. In der Zwischenzeit ist davon auszugehen, dass diese Reform für das Einkommen 2024 vollständig umgesetzt wird.
Sie sollten daher ab 2024 eine Buchhaltung führen und die Belege für abzugsfähige Ausgaben aufbewahren, wenn der Schwellenwert von 15.000 € für Mieteinnahmen überschritten wird.
Diese Reform wird erhebliche Auswirkungen auf den Immobilienmarkt der Ferienimmobilien haben, da es weniger attraktiv sein wird, in einen Zweitwohnsitz zu investieren, der teilweise vermietet wird, um die Kosten zu decken, aber auch auf den Markt für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Ferienhäusern (Putzfrau, Gärtner etc.), da die Vermieter nun verpflichtet sein werden, Rechnungen von ihren Dienstleistern zu verlangen.