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6 avenue Cyrille Besset
Le Virginia II
06800 Cagnes-sur-Mer
Montag bis Donnerstag
von 9:00 bis 12:00
und von 14:00 bis 18:00
Und am Freitag von 9:00 bis 12:00
und von 14:00 bis 17:00
An der Côte d’Azur haben viele Ausländer einen Zweitwohnsitz, was zu komplexen Fragen des internationalen Erbrechts führt.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Nachlassplanung oder bei der Abwicklung eines internationalen Nachlasses in Zusammenarbeit mit den Notaren, die in Frankreich die Nachlassdokumente erstellen.
Wir sind auch in allen Arten von Erbrechtsstreitigkeiten tätig zwischen Erben in Frankreich oder im Ausland.
Wir begleiten Sie auch effizient bei vielen anderen damit verbundenen Problemen, wie dem Verkauf einer Immobilie, die zum Nachlass gehört, der Inventarisierung des Mobiliars und der Sammlung aller Dokumente, die vom Notar in Frankreich verlangt werden.
Wir vertreten Sie auch bei allen Formalitäten, wenn Sie nicht selbst nach Frankreich reisen können.