Die honorare unserer kanzlei :
Unsere Kanzlei berechnet in der Regel einen Stundenhonorarsatz, welcher nach der Komplexität der Angelegenheit und auch sozialen Kriterien bestimmt wird.
Bei der Eröffnung der Akte wird eine Honorar- und Kosten Vorschussrechnung gestellt, danach folgen in regelmäßigen Intervallen Abrechnungen.
Für bestimmte Leistungen kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden, dass im Voraus festgelegt wird und von dem voraussichtlichen Zeitaufwand für das Studium und die Analyse, der Komplexität des Falles, dem Grad der erforderlichen Fachkenntnis sowie gegebenenfalls von den finanziellen und moralischen Vorteilen, die dem Mandanten verschafft werden, abhängig ist.
Je nach Art des Rechtsstreits kann ein Erfolgshonorar hinzukommen, dessen Prozentsatz vom Wert des Rechtsstreits abhängig ist, aber in der Regel 10% beträgt, berechnet:
- entweder auf den Gesamtbetrag der gerichtlichen Verurteilungen, die gegen die Gegenpartei ausgesprochen werden, oder auf den Gesamtbetrag der Beträge, die für den Mandanten durch Verhandlungen erlangt werden.
- oder auf den Gesamtbetrag der Reduzierung der von der Gegenpartei geforderten Beträge, die entweder gerichtlich oder durch Verhandlungen erreicht wurden.
Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wird systematisch ein Antrag auf Erstattung der entstandenen Gerichtskosten auf der Grundlage von Artikel 700 der Zivilprozessordnung gestellt. Diese vom Richter zugewiesene Pauschale entspricht jedoch häufig nicht den tatsächlichen Gerichtskosten, die dem Mandanten entstanden sind. Die Justiz ist also nicht kostenlos, selbst wenn der Prozess gewonnen wird.
Unsere Kompetenzbereiche
Immobilienrecht
Internationales Erbrecht
Internationales Familien- und Vermögensrecht
Unsere Kanzlei übernimmt Ihre Verteidigung in allen Arten von Familienrechtsstreitigkeiten. Aufgrund unserer internationalen Ausrichtung sind wir in der Lage, Sie in verschiedenen grenzüberschreitenden Aspekten zu beraten.
Arbeitsrecht
Wir begleiten unsere Mandanten, insbesondere nicht ansässige Privatpersonen bei der Beschäftigung eines Arbeitnehmers als Hausangestellter, Hausmeister, Gärtner etc. Das französische Arbeitsrecht ist für den Laien oft ein Dschungel, auch wenn mit dem Dienstleistungsscheck die Formalitäten für den privaten Arbeitgeber erleichtert wurden.
Baurecht
Bei Bauvorhaben ist das Risiko, die Haftung des Bauunternehmens geltend machen zu müssen leider nicht unerheblich. Es gibt verschiedene gesetzliche Garantien und Haftungen mit sehr unterschiedlicher Wirksamkeit.