Deutscher Rechtsanwalt an der Côte d’Azur
MCS Avocats – Maître Schreyer bietet in Frankreich, Deutschen, Österreichern und Schweizern sowie Unternehmen eine ganzheitliche Rechtsberatung in deutscher Sprache, in ihren Kompetenzbereichen.
Rechtsanwältin Michaela Schreyer gründete 2012 ihre Kanzlei MCS Avocats – Maître Schreyer, nachdem sie bereits seit 1997 als Rechtsanwältin für eine internationale Kanzlei mit Sitz Paris und in Nizza tätig war. Sie arbeitet mit einer weiteren Rechtsanwältin und einer juristischen Mitarbeiterin sowie zwei freien Anwälten zusammen. Die Kanzlei ist in einer Bürogemeinschaft organisiert.
Zum Mandantenstamm der Kanzlei gehören vor allem Deutsche, Österreicher und Schweizer mit einem Zweitwohnsitz oder Ferienhaus in Frankreich welche Bedarf einer Beratung betreffend das französische Recht in deutscher Sprache haben, sei es im Rahmen des Ankaufes oder Verkaufes einer Immobilie, einer Scheidung, der Ausübung eines Arbeitsverhältnisses, eines Verkehrsunfalles in Frankreich oder der Nachlassregelung. Die Kanzlei bietet einen Allroundservice aus einer Hand: MCS Avocats – Maître Schreyer steht Ihnen in allen relevanten Rechtsgebieten zur Seite und findet mit Ihnen gemeinsam tragfähige und maßgeschneiderte Problemlösungen.
Außerdem wird die Kanzlei für Unternehmen tätig, die in Frankreich Niederlassungen unterhalten und Arbeitnehmer beschäftigen. Ebenso ist sie die richtige Ansprechpartnerin für Banken oder Kanzleien aus dem deutschsprachigen Raum, welche in Frankreich vollstrecken wollen, sei es in Immobilien oder bewegliches Eigentum.
MCS Avocats – Maître Schreyer pflegt viele Kontakte in das deutsch- und englischsprachige Ausland, auf welche sie bei der Bearbeitung eines grenzüberschreitenden Mandats jederzeit zurückgreifen kann. Außerdem arbeitet die Kanzlei bei Bedarf eng mit Experten aus anderen Fachbereichen zusammen, beispielsweise Notaren, Steuerberatern, Gutachtern, Übersetzern. Bei MCS Avocats – Maître Schreyer ist somit die hohe Qualität der Beratung und Vertretung sichergestellt.
Selbstverständlich werden Sie vom Sekretariat der Kanzlei und von den Rechtsanwälten nicht nur auf Französisch, sondern auch auf Deutsch und Englisch betreut.
Die Kanzlei ist zentral in Cagnes-sur-Mer an der Côte d‘Azur in Südfrankreich gelegen und ist für Mandanten aus den Einzugsgebieten Nizza, Cannes, Monaco und Saint-Tropez gut zu erreichen. Die Räumlichkeiten der Kanzlei sind in der avenue Cyrille Besset 6 untergebracht. Sofern Sie mit dem eigenen Pkw anreisen, stehen Ihnen in der nahegelegenen avenue Auguste Renoir im öffentlichen Parkhaus „Parking Béal“ Stellplätze zur Verfügung. Außerdem gelangen Sie mit dem öffentlichen Personennahverkehr bequem zur Kanzlei. Direkt vor dem Gebäude befindet sich eine Bushaltestelle.
Schwerpunkte der Kanzlei
1) Arbeitsrecht
Rechtsanwältin Michaela Schreyer betreut Mandate aus dem Arbeitsrecht. Wenn Sie in Frankreich ein Arbeitsverhältnis aufnehmen wollen, bereits arbeiten oder selbst Arbeitnehmer beschäftigen, ist es für Sie unerlässlich, sich mit den Besonderheiten des französischen Arbeitsrechts auseinanderzusetzen. Frau Schreyer ist Ihnen dabei eine zuverlässige Beraterin. Als in Frankreich tätige Rechtsanwältin kennt sie das dort geltende Recht genau und berät Sie kompetent zu allen arbeitsrechtlichen Inhalten. Die Juristin unterstützt Sie beim Abschluss eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrages, gern übernimmt sie auch die Vertragsgestaltung. Michaela Schreyer informiert Sie über die in Frankreich geltenden Gesetze bezüglich Vertragsabschluss, gesetzlichem Mindestlohn (SMIC), geltendem Tarifvertrag, Arbeitszeit, Urlaub, Teilzeit, Gehalt, Zulagen, Kündigungsfrist, Probezeit, Überstunden sowie über die sehr spezifische Rechtsprechung der französischen Arbeitsgerichte
Ebenso steht Ihnen Frau Schreyer bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei. Und Berät sie im Zusammenhang mit dem Kündigungsvorgespräch(entretien préalable). Erfolgt die Kündigung beziehungsweise Entlassung nicht einvernehmlich oder besteht Zweifel daran, dass im Kündigungsprozess alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt worden sind, vertritt Michaela Schreyer sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzverfahren vor den französischen Arbeitsgerichten. Je nachdem, ob die Kündigung aus personenbezogenen oder wirtschaftlichen Gründen erfolgt oder es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt, wird Sie die Rechtsanwältin individuell zu Ihren Möglichkeiten beraten. Schließlich berät Sie Frau Schreyer auch zum Sozialversicherungsrecht.
2) Französisches und internationales Familienrecht
Außerdem ist Frau Schreyer Ihre erfahrene Ansprechpartnerin für das Familienrecht. Ein Schwerpunkt Ihrer Beratung und Vertretung liegt dabei insbesondere im Scheidungsrecht.. Frau Schreyer unterstützt Sie beim Scheidungsantrag (einvernehmliche Scheidung, Scheidung wegen Einverständnis über die Zerrüttung der Ehe, Scheidung aus Verschulden oder wegen andauernden Auseinanderbrechens der ehelichen Lebensgemeinschaft). Die Rechtsanwältin erarbeitet mit Ihnen gemeinsam, wie genau die Rechtsfolgen der Scheidung beschaffen sein sollen: In diesem Rahmen ist zu klären, welcher Ehepartner künftig über die gemeinsame Wohnung oder das gemeinsame Haus verfügt, wem die elterliche Sorge für die Kinder eingeräumt wird, wem ein Besuchsrecht zugesprochen oder wer zur Zahlung von Kindesunterhalt oder zu Ehegattenunterhalt verpflichtet wird. Außerdem unterstützt Sie Frau Schreyer bei der Einigung bezüglich güterrechtlicher Verhältnisse. Kann keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, vertritt Sie Michaela Schreyer in einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Rechtsanwältin Schreyer übernimmt zudem Mandate bezüglich der Anfechtung oder Anerkennung der Vaterschaft. Sie bearbeitet auch Nachlassangelegenheiten und beantwortet Ihre Fragen zum Testament und zur Erbfolge.
Die Rechtsanwältin ist darüber hinaus insbesondere mit dem internationalen Familienrecht befasst. Engagiert setzt sie sich für Ihre Rechte bei einer Kindesentführung ins Ausland ein, außerdem wird sie bei einer grenzüberschreitenden Scheidung aktiv. Anwaltlicher Beistand empfiehlt sich zudem, wenn im Rahmen einer Scheidung zwischen Ehepartnern unterschiedlicher Nationalität der Güterstand geklärt werden muss. Schließlich unterstützt Sie Frau Schreyer auch bei grenzüberschreitenden Nachlassfällen.
3) Privatrecht
Die Juristin hat einen weiteren Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit auf das Privatrecht gelegt. Ein Arbeitsbereich ist dabei das Vertragsrecht. Frau Schreyer übernimmt für Sie die Vertragsgestaltung. Es wird somit sichergestellt, dass alle gesetzlichen Ansprüche des Vertragsdokumentes (Inhalt, Form) erfüllt sind und Ihre individuellen Vorstellungen im Vertrag widergespiegelt werden. Frau Schreyer ist Ihre Beraterin zu den verschiedenen Vertragsarten, die im Alltag und Wirtschaftsleben von Bedeutung sind, beispielsweise Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag, Liefervertrag, Erbvertrag, Bauvertrag, Ehevertrag oder Werkvertrag. Selbstverständlich prüft Rechtsanwältin Schreyer auch einen bereits bestehenden Vertrag und setzt Ihnen die vertraglichen Bestimmungen und die Rechtslage bei einer Meinungsverschiedenheit zwischen den Vertragspartnern auseinander. Michaela Schreyer vertritt Ihre Interessen im Gewährleistungsrecht. Sie setzt Ihren Anspruch auf Schadensersatz, Kaufpreisminderung, Nachbesserung oder Rücktritt vom Vertrag im Fall einer Schlechtleistung oder Nichterfüllung des Vertrages durch. Weigert sich Ihr Vertragspartner, die geschuldete Leistung zu erbringen, übernimmt Frau Schreyer für Sie den Forderungseinzug.
Schließlich ist die Juristin auch im Nachbarschaftsrecht tätig. Haben Sie einen Zweitwohnsitz in Frankreich oder unterhalten Sie in Frankreich ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung und kommt es zu einem nachbarschaftlichen Konflikt, kann das französische Nachbarschaftsrecht für Sie von Bedeutung sein. Bei Grenzstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen bezüglich Immissionen, die von einem Gelände auf das Nachbargrundstück gelangen (Ruhestörung, Geruchsimmissionen), können Sie sich auf die kompetente Beratung durch Frau Schreyer verlassen.
4) Immobilienrecht
Frau Schreyer ist zudem mit Angelegenheiten aus dem Immobilienrecht befasst und betreut Sie im Grundstücksrecht (inklusive erbrechtlicher Sachverhalte), Mietrecht und Baurecht. Deutschen, die in Frankreich ein Ferienhaus erwerben möchten, sind die Unterschiede des dortigen Immobilienrechts im Vergleich zum deutschen Recht oft nicht bekannt. Hier ist Vorsicht geboten, da es beispielsweise bei der Vertragsgestaltung, der Besteuerung und beim Verbraucherschutz deutliche Differenzen gibt. Es wird stets dazu geraten, bei einem Haus- oder Grundstückskauf einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, da der französische Notar welcher die Beurkundung beim Immobilienkauf durchführt grundsätzlich nur sehr beschränkt den Käufer und Verkäufer berät und oft für beide Parteien tätig wird. Frau Schreyer begleitet Sie beim Kauf Schritt für Schritt. Gemeinsam mit Ihnen prüft Sie den Vorvertrag (compromis de vente), der in Frankreich bereits den Status eines bindenden Verkaufsversprechens hat, anders als in Deutschland. Ebenso ist Michaela Schreyer Ihre Ansprechpartnerin zur notariellen Beurkundung des Kaufvertrages, zur Zahlungsabwicklung, und Abführung der Steuern. Die Rechtsanwältin kooperiert mit einem Notar, der gern die notarielle Beglaubigung für Sie übernimmt. Frau Schreyer ist auch eine zuverlässige Ansprechpartnerin vor Ort für Banken und Kanzleien, die aus dem Ausland in Frankreich in Immobilien vollstrecken wollen oder in Frankreich den Eintrag oder die Verlängerung einer Hypothek begehren.
Weitere Unterschiede zum deutschen Recht gibt es im Erbrecht. Wenden Sie sich an Rechtsanwältin Schreyer, wenn Sie als Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt haben und Uneinigkeit darüber besteht, wie mit dem Grundstück weiter zu verfahren ist. Wenn Sie nicht französischer Staatsbürger sind, allerdings über Grundbesitz in Frankreich verfügen, kommt bezüglich dieses Grundstücks bis 2015 zwingend französisches Erbrecht zur Anwendung, unabhängig davon, ob Sie eine letztwillige Verfügung im Ausland getroffen haben. Ab 2015 wird es möglich sein im Rahmen einer letztwilligen Verfügung das zur Anwendung kommende Erbrecht zu bestimmen.Frau Schreyer berät Sie dazu gern.
Die Juristin ist ebenso im Mietrecht tätig. Mieter und Vermieter finden bei ihr Unterstützung im französischen Mietrecht. Sie berät zum Mietvertrag, zur Nebenkostenabrechnung, Vertragskündigung, Räumung, zur Kaution, zu Mietminderung oder -erhöhung. Außerdem können Sie sich bei einem Mietmangel an die Rechtsanwältin wenden.
Schließlich ist Michaela Schreyer auch im Baurecht tätig. Sie übernimmt die Ausfertigung oder Überprüfung des Bauvertrages. Ist ein Bauvertrag geschlossen und ein Bauunternehmen engagiert, berät Sie Frau Schreyer bei einem Baumangel. Sie holt nötige Gutachten ein und klärt den Sachverhalt mit den spezifischen Bauversicherungen (dommage-ouvrage und assurance responsabilité décennale).
5) Verkehrsrecht
Sie können sich auch im Verkehrsrecht auf die Unterstützung von Rechtsanwältin Schreyer verlassen. Sie bearbeitet insbesondere Fälle aus dem Unfallrecht. Waren Sie an einem Verkehrsunfall in Frankreich beteiligt, sei dies als Autofahrer, Beifahrer, Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer, kommt die Schadensregulierung auf Sie zu. Frau Schreyer übernimmt die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung und setzt die Ansprüche durch, die Ihnen zustehen. Ist Ihnen ein Personenschaden entstanden, holt Frau Schreyer die nötigen medizinischen Gutachten ein und fordert für Sie Schmerzensgeld, Erstattung von Arztkosten und Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungskosten und Verdienstausfall. Unter Umständen besteht ein Anspruch auf lebenslange Rente.